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PraxisAWARD Prävention

Die „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“ von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und CP GABA verleiht erstmals den „PraxisAWARD Prävention“. Im Zentrum stehen in diesem Jahr Personen mit Pflegebedarf sowie deren pflegende Angehörige. Gewürdigt werden zahnmedizinische sowie interdisziplinäre Projekte zur Förderung der Mundgesundheit im Kontext der häuslichen Pflege. Bewerbungen können noch bis Ende September 2024 eingereicht werden. Als Jurymitglieder konnten Prof. Dr. Ina Nitschke und Priv.-Doz. Dr. Peter Schmidt gewonnen werden.

Mehr als 80 Prozent der rund fünf Millionen pflegebedürftigen Personen in Deutschland werden zu Hause versorgt, überwiegend von den eigenen Angehörigen.[1] Gerade in belastenden Situationen verliert nicht selten die Mundhygiene an Priorität. Pflegenden ohne eine fachliche oder medizinische Ausbildung sind zudem die Bedeutung der Mundgesundheit für das allgemeine Wohlbefinden sowie Zusammenhänge mit Stoffwechsel- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen häufig nicht ausreichend bekannt.

Die „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“ möchte mit der Preisausschreibung die Zahnmedizin wie auch das interdisziplinäre Umfeld für die Mundgesundheit Pflegebedürftiger sensibilisieren und Projekte fördern, die beispielsweise Angehörigen Wissen vermitteln und ihnen Sicherheit bei der Ausführung oder Unterstützung der Zahn- und Mundpflege geben.

Etablierung von Infrastrukturen und Netzwerken

„Es fehlt bislang noch überwiegend an einer Infrastruktur, wie Angehörige für die Mundpflege geschult werden, und auch der Kontakt zu einer regelmäßigen zahnärztlichen Betreuung ist oft nicht in die Wege geleitet“, erklärt Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK und Mitinitiator der Initiative. Zahnärztinnen und Zahnärzte müssten Wege etablieren, wie sie von zu pflegenden Angehörigen in ihrer Patient*innengruppe erfahren, die zahnmedizinisch nicht optimal betreut sind. Neben praktischen Schulungen sind auch Ratgeber für pflegende Angehörige hilfreich. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat einen solchen gemeinsam mit der BZÄK entwickelt. Angehörigen steht dieser auf der ZQP-Webseite [2] in deutscher und türkischer Sprache zum Download zur Verfügung.

„Mindestens 30 Prozent aller Pflegebedürftigen sind laut der letzten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) auf Hilfestellungen bei der Zahnpflege angewiesen. Angehörige benötigen für die häusliche Pflege situationsgerechte Informationen zur Umsetzung der täglichen Mundhygiene sowie fachliche Unterstützung, etwa durch eine aufsuchende zahnmedizinische Betreuung. Mit der Ausschreibung des ‚PraxisAWARD Prävention‘ wollen wir gute und erfolgreiche Projekte aus der Praxis fördern und der Fachöffentlichkeit präsentieren, um auf diesem Weg auch Anregungen zu geben“, bekräftigt Dr. Burkhard Selent, Director Scientific Affairs D-A-CH bei CP GABA und Co-Initiator der „Initiative für eine mundgesunde Zukunft in Deutschland“.

Um die Bedeutung der Mundgesundheit in der häuslichen Pflege in der Gesellschaft bekannter zu machen und zu verankern, bedarf es den Initiatoren zufolge einer stärkeren Zusammenarbeit, etwa mit Sozialverbänden, ambulanten Pflegediensten sowie stationären oder teilstationären Einrichtungen.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit fördern

Die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit bildet von Beginn an ein übergeordnetes Ziel der Initiative. Mit Prof. Dr. Ina Nitschke und Priv.-Doz. Dr. Peter Schmidt konnte die Initiative zwei namhafte Expert*innen für die Jury des „PraxisAWARD Prävention“ gewinnen, die diesen Ansatz teilen.

Mundgesundheit im Alter

Professorin Nitschke, Leiterin des Bereiches Seniorenzahnmedizin und Oberärztin an der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde am Universitätsklinikum Leipzig, erklärt: „Ältere Menschen werden aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses Erkrankungen gegenüber empfindlicher. Die Mundhöhle macht da keine Ausnahme, beispielsweise treten Entzündungen stärker auf. Es bedarf einer aufmerksamen Mundhygiene, die neben dem Zähneputzen und der Reinigung von Zahnzwischenräume auch die Pflege der Mundschleimhaut umfasst. Zahnprothesen sind gründlich und täglich zu reinigen. Pflegende Angehörige unterstützen oft die Menschen mit Pflegbedarf bei der Mundhygiene, sodass schon wenige Tipps sehr wertvoll für sie sind. Es braucht jedoch Menschen und praxistaugliche Ideen, beispielsweise durch Projekte, um diese Grundlagen zu vermitteln.“ Die international anerkannte Spezialistin für Seniorenzahnmedizin und Prothetik ist seit vielen Jahren maßgeblich an der Weiterentwicklung der Seniorenzahnmedizin beteiligt und engagiert sich für die Mund- und Zahngesundheit von älteren Menschen mit Pflegebedarf. Seit dem Jahr 2000 ist sie Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ). Im Januar dieses Jahres wurde sie für ihre Lebensleistung und Verdienste in ihrem Fachgebiet mit dem Bundesverdienstorden ausgezeichnet.

Individuelle Ansätze und Inklusion für jede Altersgruppe

Zu den Personen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, zählen Personen jeden Alters. Priv.-Doz. Dr. Schmidt ist Oberarzt in der Abteilung für Behindertenorientierte Zahnmedizin im Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Fakultät für Gesundheit, an der Universität Witten/Herdecke. „Die Behindertenorientierte Zahnmedizin verlangt individuelle und gleichzeitig umsetzbare Ansätze, die auch immer wieder flexibel angepasst werden müssen. Denn die tägliche Mundpflege bei Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen kann in allen Lebensphasen herausfordernd sein. Gleichsam erleben wir oft eine hohe Motivation bei pflegenden Angehörigen, es richtig machen zu wollen‘. Daher braucht es Ideen, die einerseits dazu beitragen, Unsicherheiten, aber auch Belastungen zu reduzieren. Andererseits ist die Kooperation verschiedener Einrichtungen sowie die Einbindung der um die Patient*innen befindlichen Netzwerke unerlässlich. Es gilt weiterhin zu erforschen, welche Modifizierungen zahnärztlicher Therapien für Patient*innen mit Behinderungen erforderlich sind. Ein Schlüssel zur Verbesserung der Mundhygiene ist die Individualprophylaxe“, so Schmidt. Einer seiner Schwerpunkte liegt dabei auf der Kinder- und Jugendzahnmedizin sowie der Patient*innengruppe der jungen Erwachsenen. Im Jahr 2022 holte er mit seinem Forschungsbeitrag zur Karieserfahrung bei deutschen Special-Olympics-Athlet*innen im jungen Erwachsenenalter erstmals den International Association of Disability and Oral Health (iADH) Research Award nach Deutschland.

Jetzt bewerben

Gesucht werden aus der Praxis kommende Projekte zum Thema „Mundgesundheit in der häuslichen Pflege“ aus dem Bereich der Zahnmedizin sowie aus dem interdisziplinären Umfeld. Wichtig ist den Initiatoren, dass die Projekte die Rolle der Angehörigen berücksichtigen. Es werden Präventionsprojekte gesucht, die entweder bereits in der Umsetzung oder kurz davor sind.

Die ersten drei Preisträger*innen erhalten insgesamt 10.000 Euro. Zudem werden sie mit einem „Öffentlichkeitsarbeits-Paket“ von den Initiatoren in ihren Projekten unterstützt.

Die Bewerbungen können noch bis einschließlich 30. September 2024 eingereicht werden. Es werden ausschließlich digitale Bewerbungenakzeptiert. Es wird gebeten, das Bewerbungsformular zu nutzen, das hier heruntergeladen werden kann*:

05.09.2024 DGA | Quelle: Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Die Pflege Angehöriger ist zeitintensiv und kann sehr belastend sein. Ein Urlaub kann helfen, Zeit für sich selbst zu finden und Kraft zu tanken. Die gute Nachricht: Pflegende Angehörige haben dafür Anspruch auf Unterstützung in Form von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Beides kann in jedem Kalenderjahr erneut in Anspruch genommen werden. Das gilt übrigens nicht nur für Urlaub, sondern auch bei einer Erkrankung oder einer Vorsorge- oder Rehamaßnahme. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) erklärt, was hinter den beiden Angeboten steckt.

Die Verhinderungspflege: Urlaubsvertretung für Pflegende Bei der Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, springt eine vertraute Person eine Zeit lang für pflegende Angehörige ein, beispielsweise Verwandte, Freundinnen oder Freunde oder Nachbarn. Alternativ kann auch ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden.

Das Angebot kann genutzt werden, wenn der oder die Pflegebedürftige in Pflegegrad zwei oder höher eingestuft ist und von der Pflegeperson bereits mindestens ein halbes Jahr zu Hause gepflegt wird. Dann können Pflegebedürftige bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege erhalten. Außerdem zahlt die Pflegekasse in dem Zeitraum die Hälfte des vorher bezogenen Pflegegeldes weiter. Der Betrag für Verhinderungspflege kann um bis zu 806 Euro aus nicht verbrauchten Mitteln der Kurzzeitpflege (siehe unten) erhöht werden. Der Anspruch auf Kurzzeitpflegegeld sinkt dann entsprechend.

Die Kurzzeitpflege: vorübergehend stationär gepflegt Die Kurzzeitpflege steht ebenfalls Pflegebedürftigen ab Pflegegrad zwei zur Verfügung. Hier wohnt die oder der Pflegebedürftige befristet in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung und wird dort stationär versorgt. Dafür zahlt die Pflegekasse bis zu 1.774 Euro für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr.

Nicht verbrauchte Mittel aus der Verhinderungspflege (also bis zu 1.612 Euro) können für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Mit dieser Regelung ergibt sich ein Höchstbetrag von 3.386 Euro pro Kalenderjahr. Kosten für Verpflegung und Unterkunft sowie die sogenannten Investitionskosten übernimmt die Pflegekasse nicht. Allerdings erhalten Pflegebedürftige in Kurzzeitpflege weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes, was diese Kosten kompensieren kann.

Beratung durch Pflegekassen Welches dieser Angebote ist im Einzelfall das richtige? Bei dieser Entscheidung können sich Versicherte von ihrer Pflegekasse beraten lassen. Eine frühzeitige Planung ist wichtig, denn es kann vier bis sechs Wochen dauern, eine Verhinderungspflege zu organisieren oder einen Kurzzeitpflegeplatz zu finden. Bei der Suche hilft der vdek-Pflegelotse (https://www.pflegelotse.de), in dem zahlreiche Kurzzeitpflegeangebote und ambulante Pflegedienste verzeichnet sind. Die Webseite enthält außerdem ein Glossar, das Fachbegriffe wie „Investitionskosten” oder „Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil“ erklärt.

Stark pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren können seit diesem Jahr flexibel über das vollständige Budget der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verfügen. Die Details erläutert der Beitrag „Das ändert sich 2024 für gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte“.

Umgang mit aggressivem Verhalten bei Menschen mit Alzheimer

Der Umgang mit Alzheimer-Patientinnen und -Patienten ist für Angehörige oft schwierig. Nachlassendes Gedächtnis, Orientierungslosigkeit und damit verbundene Ängste und Unsicherheiten führen häufig zu herausforderndem Verhalten. Besonders schwierig ist der Umgang mit Aggressionen. Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) gibt dazu Anregungen und Tipps.

Mögliche Auslöser von aggressivem Verhalten

Die Ursachen für aggressives Verhalten bei Menschen mit Alzheimer-Demenz können vielfältig sein. Die Erkrankten leben zunehmend in ihrer eigenen Realität, verstehen gewohnte Abläufe nicht mehr und können die Handlungen ihrer Mitmenschen immer weniger nachvollziehen. Dies kann zu Angst, Verunsicherung und in der Folge auch zu Wutausbrüchen und Aggressionen führen. Auch das Gefühl von Abhängigkeit und Hilflosigkeit kann aggressives Verhalten auslösen. Alzheimer-Patientinnen und Patienten können sich von Angehörigen oder Pflegenden bedrängt fühlen, weil sie eine Situation als ungewohnt oder bedrohlich wahrnehmen. Auslöser für plötzliche Angst oder Wut können auch fremde Menschen, laute Geräusche oder zu viel Licht sein.

Tipps und Anregungen für pflegende Angehörige

Verhalten nicht persönlich nehmen

Versuchen Sie, sich zu vergegenwärtigen, dass das Verhalten des Erkrankten nicht gegen Sie persönlich gerichtet ist, sondern durch die Erkrankung bedingt ist. Im oft stressigen Pflegealltag ist das sicherlich nicht immer einfach. Wenn Sie merken, dass eine Situation zu herausfordernd ist, nehmen Sie sich die Zeit, das Zimmer kurz zu verlassen, um tief durchzuatmen und sich wieder zu sammeln.

Alltag strukturieren und Orientierung bieten

Um Überforderungsmomente zu vermeiden, sollten Sie den Alltag des Patienten oder der Patientin so einfach wie möglich gestalten. Bieten Sie Orientierung und Sicherheit, indem Sie Alltagsroutinen beibehalten, die Wohnungseinrichtung nicht unnötig verändern und Gegenstände am gewohnten Platz belassen. Kündigen Sie Termine wie Besuche einer ärztlichen Praxis mit genügend Vorbereitungszeit an. Äußere Auslöser wie grelles Licht, bestimmte Personen oder zu viel Lärm sollten nach Möglichkeit reduziert werden.

Auf die Gedankenwelt der Erkrankten einlassen

Durch eine wertschätzende und einfühlsame Haltung können Aggressionen vermindert werden. Wichtig ist, sich auf die Gedankenwelt und Realität des oder der Erkrankten einzulassen. Versuchen Sie herausfinden, welcher Auslöser die Aggression hervorruft und stellen Sie diesen nach Möglichkeit ab. Vermeiden Sie Zurechtweisungen oder Richtigstellungen, denn sie führen zu nichts und können den Patienten oder die Patientin zusätzlich verunsichern oder verärgern.

Auf eine einfache Kommunikation achten

Damit sich der Patient oder die Patientin wahrgenommen und verstanden fühlt, ist es wichtig, angemessen mit ihm oder ihr zu kommunizieren. Das erfordert vor allem Ruhe und Geduld. Achten Sie darauf, langsam, deutlich und in kurzen Sätzen zu sprechen. Gesten und eine deutliche Körpersprache können beim Verständnis helfen. Nutzen Sie Fragen, die mit "ja" oder "nein" beantwortet werden können. Wechseln Sie das Thema, wenn die erkrankte Person bei einem Gespräch nicht folgen kann oder das Thema Irritationen hervorruft. Wenn im späten Krankheitsstadium Kognition und Sprachfähigkeit immer mehr nachlassen, werden Blick- und Körperkontakt immer wichtiger.

Weitere Informationen im kostenlosen Ratgeber

Weitere Informationen zum Umgang mit der Alzheimer-Krankheit bietet der Ratgeber "Leben mit der Diagnose Alzheimer". Der kostenlose Ratgeber kann bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Telefonnummer 0211 - 86 20 66 0; Website: www.alzheimer-forschung.de/leben-mit-alzheimer/

Weitere Informationen zur Alzheimer-Krankheit:

www.alzheimer-forschung.de/alzheimer

Arzneimittel bei Hitze richtig lagern

Kopfschmerzen, Durchfall, die chronische Erkrankung - auch im Sommer benötigen viele Menschen Arzneimittel. Doch gerade in der warmen Jahreszeit ist einiges zu beachten, damit sich Pillen, Salben und Co. gut halten.

"Möglichst kühl und trocken sollten die meisten Arzneimittel gelagert werden", sagt Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft bei Pharma Deutschland. "Wichtig ist es, den Angaben zur Lagerung auf der Verpackung und im Beipackzettel zu folgen."

Arzneimittel sind empfindliche Produkte. Orte, an denen hohe Temperaturen oder direkte Sonneneinstrahlung herrschen, sind für ihre Lagerung ungeeignet - dazu zählt etwa das Auto. Auch die Aufbewahrung in einem Schrank im Badezimmer ist nicht ideal, da eine erhöhte Luftfeuchtigkeit ebenfalls die Qualität und Wirkung beeinträchtigt. In den Kühlschrank gehören Arzneimittel nur dann, wenn dies ausdrücklich empfohlen wird.

"Optimal ist in der Regel eine Aufbewahrung bei Raumtemperatur zwischen 15 und 25 Grad Celsius", erläutert Kroth. "Patientinnen und Patienten können sich im Zweifel Rat in der Apotheke vor Ort holen. Die Expertinnen und Experten dort wissen, was für das jeweilige Präparat ideal ist."

Auch wenn ein Arzneimittel anders als gewohnt aussieht, sollte die Apothekerin oder der Apotheker konsultiert werden. "Bis dahin: Das Arzneimittel bitte nicht mehr verwenden", betont Kroth. Folgende Anzeichen können ein Hinweis auf eine Veränderung durch falsche Lagerung sein: Verfärbungen, Risse oder Geruchsentwicklung bei Tabletten; Ausflockung oder Trübung bei Säften und Injektionslösungen; Verflüssigung, Verfärbungen oder Geruchsbildung bei Salben oder Gelen.



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